Förderungen

1. Pflegegeld – zuständige Behörde: Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

Die aktuellen Voraussetzungen zum Pflegegeld sowie die Förderhöhe der einzelnen Pflegestufen können Sie in auf der Seite der PVA nachlesen.

Klicken Sie bitte auf den unten angeführten Link, um nähere Informationen dazu zu erhalten!

Link zur Webseite der PVA Unterseite Pflegegeld

2. Förderung des Landes Niederösterreich

Voraussetzungen für die Nö Landesförderung sind u.a.:

  • Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder
  • Bezug Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 bei Vorliegen einer nachgewiesenen
    Demenzerkrankung (ärztliche Bestätigung),
  • Hauptwohnsitz (tatsächlicher Lebensmittelpunkt) der pflegebedürftigen Person
    in Niederösterreich,
  • Vorliegen von Betreuungsverhältnissen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes

Für vollständige Förderrichtlinien und -voraussetzungen klicken Sie bitte
hier: Seite der Nö Landesregierung!

Die Förderung beträgt in der Regel € 550,- pro Monat

WICHTIG: Die Agentur übernimmt keinerlei Verpflichtung oder Haftung für eine Förderung!
Für die Förderung (GEldzahlung) ist die Landesregierung zuständig. Die Landesregierung ist eine eigenständige Behörde, die selbst entscheidet. Die gilt auch für Sie.
Die Agentur ist zuständig, dass durchgehend eine Betreuung anwesend ist, nicht jedoch für Ihre Förderung.
Wir helfen gerne mit Beratung, wir können Ihnen das Formular, die Bestätigung der Krankenkasse besorgen, usw…