Arbeitszeiten

Pro Tag sind 2 Stunden Freizeit für die Pflegekräfte vorgesehen.
Die Einteilung der Freizeit erfolgt individuell in Absprache mit der zu pfegenden Person.

Die Höchstarbeitszeit der Pflegekräfte beträgt 9 Std. pro Tag bzw. 128 Std. pro 14 Tage.

Nachtarbeit

Es gilt eine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Diese Zeit ist grundsätzlich keine Dienstzeit, bei Bedarf stehen wir aber jederzeit zur Verfügung. Sollte die zu pflegende Person einen abweichenden Tag/Nacht-Rythmus haben, kann dies in Abstimmung mit dem Hausarzt durch Medikamente oder andere Hilfsmittel (Harnkatheter, Schutzhose) korrigiert bzw. kompensiert werden.